Allgemeine Geschäftsbedingungen der mobilen Disko ODYSSEE - DJ Bernd

§ 1 Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen DJ Bernd / Disko ODYSSEE und seinen Vertragspartnern (Kunden).

§ 2 Vertragabschluss

Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der angebotene schriftliche Vertrag vom Kunden unterschrieben wurde und DJ Bernd zugestellt wurde. Sie erhalten dann eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Dies gilt auch für die Bestätigung von mündlichen Absprachen.

§ 3 Auftragsstornierung

Bei Stornierung eines Vertrages durch den Kunden, werden diesem Kunden bis dahin angefallene Kosten in Rechnung gestellt, mindestens aber:
Stornierung nach der Auftragsbestätigung: 15 % der vereinbarten Gage
Stornierung ab 4 Monate vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
Stornierung ab 2 Monate vor der Veranstaltung: 60 % der vereinbarten Gage
Stornierung ab 21 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage
Nach erfolgter persönlicher Absprache (Dauer ca. 90 Minuten) zuzüglich: 60,00 €

Bei schwerer Erkrankung / Unfall oder Todesfall in der Familie wird eine entsprechend kulante Lösung gefunden.
Eine Stornierung seitens DJ Bernd ist nur aus einem wichtigen, nachweisbaren Grund möglich, dazu gehören insbesondere höhere Gewalt oder Krankheit.
Im Falle eines Ausfalls aufgrund von Krankheit, ist es die Pflicht von DJ Bernd / Disko ODYSSEE für einen annähernd gleichwertigen Ersatz für die Musikdarbietung zu sorgen. Eine Preisminderung entsteht dabei nicht. Die vertraglich vereinbarte Gage bleibt auch bei anderen DJs bestehen.
Bei eigenverantwortlicher Organisation eines Ersatz-DJs ist der Kunde für die Gagenhöhe selbst verantwortlich.

Für eventuell vereinbarte Kinderanimation oder andere zusätzliche Programmpunkte kann kein Ersatz garantiert werden.

§ 4 GEMA Gebühren

DJ Bernd arbeitet mit GEMA lizenzierten Tonträgern (Original CD und Sicherheitskopie von CD - Eigentum des DJ).
Sollte es sich bei der Veranstaltung um eine öffentliche Veranstaltung handeln, ist der Kunde verpflichtet, diese rechtzeitig bei der GEMA (Art und Umfang) anzumelden.
Alle Gebühren für die GEMA werden vom Kunden getragen und sind direkt an die GEMA abzuführen.
Geschlossene Veranstaltungen mit einer festen Gästeliste (Hochzeit, Geburtstag u.a.) im separaten Bereich sind von der GEMA Pflicht befreit.

§ 5 Gage / Zahlungen

Generell ist keine Anzahlung notwendig.
Ausnahme: Für Veranstaltungen, welche mehr als 12 Monate in der Zukunft liegen, fallen 150,00 € Vorauszahlung an.
Die Gage richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden, es handelt sich dabei um Endverbraucherpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19 %).
Mengenabhängige Kosten (Luftballons, Glitzertattoos, T-Shirts u.a.) werden wie vereinbart nach Verbrauch abgerechnet.
Zahlungen sind direkt nach der Veranstaltung in bar und in Euro in der vereinbarten Höhe zu leisten.
Ausnahme: Firmenkunden, Zahlung auf Rechnung möglich

§ 6 Leistungen

Die gesamte Leistungserbringung durch DJ Bernd umfasst die Anlieferung und den Aufbau des gebuchten Equipments, die Durchführung der Veranstaltung sowie den Abbau und den Transport des Equipments.
Der Aufbau und Abtransport findet, soweit nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Dauer jeweils ca. 45 Minuten.
Sollte der Aufbau/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt gesondert geregelt und schriftlich festgehalten.

In der Location vorinstallierte Tontechnik wird nicht genutzt, auch wenn die Location dies wünscht / vorschreibt (Ausnahme: Kleine Residenz Jena-Isserstedt).
Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass es fest installierte Tontechnik gibt und der Vermieter auf die Nutzung dieser besteht, tritt DJ Bernd von diesem Vertrag zurück. Es entstehen Kosten äquivalent der Stornokosten §3, welche durch den Kunden an DJ Bernd als Ausfallentschädigung zu zahlen sind.
Sollte DJ Bernd / der Kunde erst am Veranstaltungstag von der notwendigen Techniknutzung des Vermieters erfahren, kann keine Garantie für die erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung übernommen werden. Dies führt zu keiner Minderung der vereinbarten Gage (einschließlich verspäteter Veranstaltungsbeginn oder Abbruch der Veranstaltung).  

§ 7 Leistungen des Kunden

Für einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe der Location ist zu sorgen, wenn er nicht kostenfrei ist, mit der Endrechnung zu begleichen.
Wenn es bei der Anlieferung mehr als fünf Treppenstufen gibt, ist dies vorher anzusagen. Es wird mindestens ein Helfer zum Tragen benötigt.
Für die Technik ist ein rechteckiger Tisch (1,40m x 0,70m oder größer) notwendig.
Ein Stromanschluss 230V/16A (normale Steckdose, exklusiv) in max. zehn Meter Entfernung ist Voraussetzung.

§ 8 Kinderanimation

Die Aufsichtspflicht liegt weiterhin bei den Eltern bzw. beauftragten Personen.
Die angebotenen Aktionen stellen keine Gefährdung dar, wenn Eltern nicht widersprechen, nehmen die Kinder auf eigene Gefahr und Wunsch an den Aktionen teil.

§ 9 Aufzeichnungen Foto & Video

Während der öffentlichen Veranstaltung werden von DJ Bernd Fotos erstellt, und auf der Webseite und anderen Kanälen veröffentlicht. Wenn dies nicht erwünscht ist, muss diesem Punkt ausdrücklich widersprochen werden. Keine Einwilligung sind DJ Bernd spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail mitzuteilen.
Für private Feiern gelten gesonderte Regelungen. 

§ 10 Rezension / Feedback

Der Kunde erklärt sich bereit, nach der Veranstaltung eine Bewertung über DJ Bernd bei google, facebook oder anderen Portalen zu verfassen.
DJ Bernd darf dazu schriftlich oder telefonisch erinnern.

§ 11 Verpflegung / Getränke

Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind durch den Veranstalter kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

 

Ergänzung zu § 3 Auftragsstornierung, wegen  (oder unmittelbar abzusehenden) staatlichen/ behördlichen Veranstaltungsverbot / Gastronomieschließung

COVID 19 Pandemie - Stornosonderreglung, befristet für Verträge mit Erstellungstermin vom 1.11.2020 bis 30.9.2021

Storno kleiner 4 Monate vor Partytermin: 30% der Gage
Davon verbleiben für erste Aufwendungen, Vertrag, Telefonate, Organisation und Vorbereitung der Party 10% der Gage beim DJ.
Der restliche Betrag (20%) wird als Gutschein mit einer begrenzten Gültigkeit bis 31.12.2022 für einen rechtzeitig, gemeinsam zu findenden neuen Veranstaltungstermin ausgestellt. Kein Anspruch auf Barauszahlung, nur familiär übertragbar.
 

COVID 19 Pandemie - Stornosonderreglung, für Verträge mit Erstellungstermin nach dem 1.10.2021, beendet am 31.12.2022

Storno kleiner 4 Monate vor Partytermin - sie wählen am Tag der Kündigung selbst aus:
a) Kosten: 30% der Gage - sofort zu zahlen - Sie bezahlen dann später diesen Betrag (am neuen Veranstaltungstermin) weniger
Die Preiskonditionen (alter Vertrag) bleiben für weitere 18 Monate bestehen. Kein Anspruch auf Barauszahlung, nur familiär übertragbar. Aber, wir müssen gemeinsam einen neuen Veranstaltungstermin innerhalb der nächsten 18 Monate finden.
b) Kosten: 70€ nach persönlicher Absprache (typ. bei Hochzeiten), kostenfreie Stornierung bei allen Veranstaltungen ohne Absprache.
Sollten extra Zusatzbestellungen o.ä. gebucht gewesen sein, sind diese zum entstandenen Materialpreis zu erstatten (Luftballon, Plüsch u.a.)
 

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